Wissen Urheberrecht und AI
1,5 Milliarden Dollar Lehrgeld: Wem gehört, was die AI schreibt?
Was eine AI schreibt oder malt, ist meist nicht urheberrechtlich geschützt und kann trotzdem fremde Werke enthalten. Seit 2025 ziehen Gerichte in Kalifornien, London und München die ersten Grenzen, und Anthropic zahlt Buchautoren 1,5 Milliarden Dollar. Die großen Prozesse führen die Anbieter. Ihr eigenes Risiko entsteht beim Veröffentlichen, und dagegen helfen fünf klare Regeln.
Warum zahlt Anthropic 1,5 Milliarden Dollar?
Weil im Training auch Raubkopien steckten. Anthropic, der Hersteller von Claude, hatte nach den Feststellungen des Gerichts Millionen Bücher von Piratenseiten heruntergeladen. Andere Bücher kaufte das Unternehmen, trennte die Bindung ab und scannte jede Seite. Alles floss in eine zentrale Bibliothek.
Im Juni 2025 entschied der US-Bundesrichter William Alsup in San Francisco zweigeteilt. Das Training mit den Büchern sei „exceedingly transformative“, verändere die Werke also so grundlegend, dass es nach US-Recht als Fair Use erlaubt sei. Auch das Scannen gekaufter Bücher sei zulässig. Die Raubkopien aber gingen in den Prozess.
Vor dem Prozess einigte sich Anthropic mit den Autoren: 1,5 Milliarden Dollar, rund 3.000 Dollar je Werk. Das ist viermal so viel wie der gesetzliche Mindestschadensersatz von 750 Dollar. Am 20. Juli 2026 hat das Gericht den Vergleich endgültig genehmigt. Teuer wurde also nicht das Training, sondern die Herkunft der Daten.
Was hat das Landgericht München gegen OpenAI entschieden?
Dass ein Modell, das Liedtexte auswendig kann, eine Kopie davon enthält. Die GEMA hatte für neun Lieder geklagt, darunter „Atemlos“ von Kristina Bach, „Männer“ und „Bochum“ von Herbert Grönemeyer und „In der Weihnachtsbäckerei“ von Rolf Zuckowski. Auf Fragen wie „Wie lautet der Text von …“ gab ChatGPT die Texte wieder.
Am 11. November 2025 gab das Landgericht München I der GEMA in erster Instanz recht. Die Liedtexte seien in den Modellen „reproduzierbar enthalten“. Fachleute nennen das Memorisierung, und das Gericht wertete es als Vervielfältigung. Die Ausnahme für Text und Data Mining decke zwar das Zusammenstellen der Trainingsdaten, nicht aber das Training des Modells. Für Ausgaben, die fremde Werke wiedergeben, hafte der Betreiber des Modells.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, das Verfahren liegt beim Oberlandesgericht München. Im Juli 2026 setzte sich die GEMA vor dem Landgericht München auch gegen den Musikgenerator Suno durch.
Eine Woche vor dem Münchner Urteil hatte ein Londoner Gericht anders gewichtet. Im Streit der Bildagentur Getty Images mit Stability AI hielt es fest, das Bildmodell Stable Diffusion sei selbst keine rechtsverletzende Kopie („not an infringing copy“). Ob ein Modell die Werke enthält, aus denen es gelernt hat, sehen Europas Gerichte also unterschiedlich.
- Entscheidung
- heute
Quelle: Bartz v. Anthropic, 3:24-cv-05417; [2025] EWHC 2863 (Ch); LG München I, 42 O 14139/24; GEMA, 31. Juli 2026; Supreme Court Nr. 25-449; BGH I ZR 281/25. Stand 9. Oktober 2026.ADA Impact
Wem gehört ein Text, den die AI schreibt?
In der Regel niemandem. Das Urheberrecht schützt nur „persönliche geistige Schöpfungen“, so steht es in § 2 Absatz 2 des Urheberrechtsgesetzes. Was ein Sprachmodell auf eine kurze Anweisung hin schreibt oder malt, hat kein Mensch geschaffen.
In den USA ist es nicht anders. Das US Copyright Office schrieb im Januar 2025, Prompts allein gäben nicht genug Kontrolle über das Ergebnis („prompts do not alone provide sufficient control“). Geschützt bleibt, was ein Mensch erkennbar beiträgt, auch die kreative Auswahl und Anordnung. Im März 2026 ließ der Supreme Court ein Urteil bestehen, nach dem eine AI kein Urheber sein kann.
Für Unternehmen hat das eine unangenehme Seite. Produkttexte, Bilder oder Kampagnen, die ganz aus der AI kommen, sind nicht geschützt. Übernimmt die Konkurrenz sie, hilft Ihnen das Urheberrecht nicht. Wer überarbeitet, auswählt und kombiniert, schafft dagegen eigenen Schutz, zumindest für den eigenen Anteil. Mit Agenturen sollten Sie klären, welche Teile aus der AI stammen und welche Rechte Sie bekommen.
Wer haftet, wenn die AI abschreibt?
Folgt man dem Münchner Urteil, zunächst der Anbieter. Die Haftung kann aber auf den Nutzer übergehen, wenn er die Ausgabe gezielt herbeiführt. Bei einfach gehaltenen Anfragen ist das nach dem Urteil nicht der Fall, bei der Bitte, ein Kapitel wörtlich wiederzugeben, schon eher.
Für das, was Sie veröffentlichen, haften Sie ohnehin selbst. Übernimmt ein Text in Ihrem Katalog fremde Passagen oder zeigt ein Bild auf Ihrer Website eine geschützte Figur, kann der Rechteinhaber Unterlassung verlangen, auch ohne Verschulden. Schadensersatz schulden Sie, wenn Sie vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt haben (§ 97 Urheberrechtsgesetz).
Die großen Anbieter versprechen Geschäftskunden, sie bei solchen Klagen zu verteidigen und Verurteilungen zu übernehmen: Anthropic, OpenAI, Microsoft und Google, jeweils für bezahlte Unternehmensdienste. Die Zusagen haben Grenzen. Microsoft verlangt, dass die eingebauten Schutzfilter eingeschaltet bleiben. Anthropic nimmt Fälle aus, in denen Kunden die Ausgaben verändern oder so nutzen, dass sie wissen oder wissen müssten, dass sie Rechte anderer verletzen. Bei OpenAI fallen unter anderem Ihre eigenen Inhalte und die Kombination mit fremder Software heraus. Für kostenlose Privatkonten gilt keine dieser Zusagen.
Muss ich AI-Inhalte kennzeichnen?
Nur in bestimmten Fällen. Seit dem 2. August 2026 müssen Betreiber nach Artikel 50 Absatz 4 des AI Act offenlegen, wenn sie Deepfakes erzeugen. Gemeint sind Bilder, Töne oder Videos, die echten Personen, Orten oder Ereignissen ähneln und fälschlich echt wirken würden. Ein künstliches Foto Ihrer Geschäftsführerin in einer Fabrikhalle, die es nicht gibt, gehört dazu, eine erkennbar gezeichnete Illustration nicht.
Für Texte gilt die Pflicht nur, wenn sie die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren sollen. Sie entfällt, wenn ein Mensch den Text redaktionell geprüft hat und dafür verantwortlich zeichnet. Produktbeschreibungen und Angebote fallen in aller Regel nicht darunter. Wie eine Kennzeichnung aussehen kann, beschreibt ein freiwilliger Verhaltenskodex, den die EU-Kommission im Juni 2026 veröffentlicht hat. Die übrigen Fristen stehen im Beitrag Der AI Act gilt.
Wie halten Sie Ihre Inhalte aus dem Training heraus?
Mit einem Vorbehalt, den Maschinen lesen können. Nach § 44b Urheberrechtsgesetz dürfen frei zugängliche Inhalte für Text und Data Mining kopiert werden, es sei denn, der Rechteinhaber hat sich das vorbehalten. Bei Inhalten im Netz zählt der Vorbehalt nur in maschinenlesbarer Form.
Wie ernst das gemeint ist, zeigt der Streit eines Fotografen mit dem Verein LAION, der einen Datensatz mit 5,85 Milliarden Bild-Text-Paaren für AI-Training anbietet. Die Bildagentur des Fotografen hatte Bots in ihren Nutzungsbedingungen verboten, in normaler Sprache. Das reichte dem Oberlandesgericht Hamburg nicht: Es sei nicht dargelegt, dass dieser Vorbehalt 2021 maschinenlesbar war. Am 17. Dezember 2026 will der Bundesgerichtshof sein Urteil verkünden.
Praktisch heißt das: Wer nicht ins Training will, sperrt die Trainings-Crawler der Anbieter in der Datei robots.txt, etwa GPTBot von OpenAI, ClaudeBot von Anthropic und Google-Extended. Die Crawler, die Inhalte für Antworten in der AI-Suche holen, sind bei den großen Anbietern davon getrennt. Wir lassen auf dieser Website bewusst alle zu, weil wir in AI-Antworten als Quelle auftauchen wollen.
Was sollten Sie im Haus regeln?
Fünf Punkte reichen für die meisten Organisationen:
- Nur Firmenkonten. Die Zusagen der Anbieter gelten nur für bezahlte Unternehmensdienste, und dort sind auch Ihre Daten besser geschützt. Mehr dazu im Beitrag zu ChatGPT, Copilot und Datenschutz.
- Nichts nachbauen lassen. Keine Bitten um fremde Texte, Liedzeilen, Figuren oder Logos. Ein Stil ist nicht geschützt, ein konkretes Werk schon.
- Vor dem Veröffentlichen prüfen. Längere wörtliche Passagen, bekannte Figuren, Marken und echte Personen fallen beim Gegenlesen auf.
- Eigene Arbeit sichtbar machen. Wichtige Texte und Bilder überarbeiten und die Fassungen aufheben. Das schafft eigenen Schutz, und bei Texten für die Öffentlichkeit erspart die redaktionelle Prüfung die Kennzeichnung.
- Deepfakes kennzeichnen, Vorbehalt bewusst setzen. Wer echte Personen künstlich zeigt, schreibt es dazu. Ob Ihre Website ins Training darf, entscheiden Sie in der robots.txt.
Unsere Einschätzung: Die großen Prozesse führen die Anbieter, und einen Teil des Risikos haben sie vertraglich übernommen. Im Alltag entsteht das Risiko an anderer Stelle, beim Veröffentlichen ohne Gegenlesen. Hier hilft dieselbe Regel wie gegen falsche Zahlen: Die AI schlägt vor, ein Mensch prüft. Solche Regeln schreiben wir mit Ihnen im Modul Dürfen.
Quellen
- Bartz u. a. gegen Anthropic, U.S. District Court N.D. California, 3:24-cv-05417: Order on Fair Use vom 23. Juni 2025, Order Granting Final Approval vom 20. Juli 2026 (Seite zum Vergleich)
- Landgericht München I, Endurteil vom 11. November 2025, 42 O 14139/24 (GEMA gegen OpenAI)
- GEMA: Erstes KI-Grundsatzurteil in Europa, 11. November 2025; GEMA setzt sich gegen Suno durch, 31. Juli 2026
- High Court of Justice London: Getty Images v Stability AI, [2025] EWHC 2863 (Ch), 4. November 2025
- Bundesgerichtshof: Verkündungstermin am 17. Dezember 2026 in Sachen I ZR 281/25 (Erstellen eines Datensatzes für KI-Training)
- U.S. Copyright Office: Copyright and Artificial Intelligence, Part 2: Copyrightability, Januar 2025
- Supreme Court of the United States: Thaler v. Perlmutter, Nr. 25-449
- Urheberrechtsgesetz, § 2 (Geschützte Werke)
- Urheberrechtsgesetz, § 44b (Text und Data Mining)
- Urheberrechtsgesetz, § 97 (Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz)
- Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act), Artikel 3 Nummer 60 und Artikel 50, EUR-Lex
- EU-Kommission: Code of Practice on marking and labelling of AI-generated content, 10. Juni 2026
- Anthropic: Commercial Terms of Service, Abschnitt K (Indemnification)
- OpenAI: Services Agreement, Ziffer 13.1
- Microsoft: Customer Copyright Commitment Required Mitigations
- Google Cloud: Generative AI Indemnified Services
Stand 9.10.2026. Dieser Text ersetzt keine rechtliche Prüfung im Einzelfall.




