Wissen Digitale Souveränität
Der Kill-Switch: Was, wenn Washington den Stecker zieht?
Ein US-Anbieter muss Daten auf Anordnung herausgeben, auch wenn sie in Frankfurt liegen, und darf Personen auf der US-Sanktionsliste nicht mehr bedienen. Microsoft hat vor dem französischen Senat unter Eid erklärt, eine Herausgabe nicht ausschließen zu können. Ihr Copilot wird deshalb nicht morgen abgeschaltet. Wer aber einen Kernprozess auf ein einziges US-Modell baut, braucht einen Ausweg.
Kann ein US-Gesetz an Daten, die in Frankfurt liegen?
Ja, wenn der Anbieter US-Recht unterliegt. Der CLOUD Act von 2018 verpflichtet Anbieter, Inhalte und Daten herauszugeben, die sie besitzen oder kontrollieren, „regardless of whether such communication, record, or other information is located within or outside of the United States“, also gleich, ob die Daten in den USA liegen oder anderswo. Nicht der Speicherort entscheidet, sondern wer die Daten in der Hand hat.
Wie oft das vorkommt, sagen die Anbieter selbst. Amazon schreibt, der CLOUD Act habe seit 2020 zu keiner einzigen Herausgabe von Inhalten von Unternehmens- oder Behördenkunden geführt, die außerhalb der USA gespeichert waren. Er gebe auch keinen automatischen Zugriff, gelte aber für jeden Anbieter mit Geschäft oder rechtlicher Präsenz in den USA.
Garantieren kann es niemand. Am 10. Juni 2025 fragte ein Untersuchungsausschuss des französischen Senats Microsofts Direktor für Recht und öffentliche Angelegenheiten in Frankreich, ob er unter Eid zusichern könne, dass Daten französischer Bürger nie ohne Zustimmung französischer Behörden an US-Behörden gehen. Seine Antwort: „Non, je ne peux pas le garantir, mais, encore une fois, cela ne s'est encore jamais produit.“ Er könne es nicht garantieren, es sei aber noch nie vorgekommen.
Unsere Einschätzung: Für die meisten Organisationen ist eine Herausgabe unwahrscheinlich. Ausschließen lässt sie sich aber weder mit dem Serverstandort noch mit einem Vertrag. Für Daten, bei denen schon die Möglichkeit untragbar ist, braucht es einen Betrieb ohne US-Bezug. Welche Daten überhaupt in welches Werkzeug gehören, regelt unsere Datenampel.
Kann ein Dienst einfach abgeschaltet werden?
Ja, für Personen und Organisationen auf der US-Sanktionsliste. Wer dort steht, dem dürfen US-Unternehmen grundsätzlich keine Dienste mehr leisten, und dazu gehören Mailpostfach, Cloud-Speicher und AI-Assistent. Im Februar 2025 ordnete der US-Präsident Sanktionen gegen den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag an (Executive Order 14203). Am 18. August 2026 setzte das US-Finanzministerium zwei weitere Personen auf die Liste, darunter die japanische Richterin Tomoko Akane.
Dass das keine reine Theorie ist, zeigt eine Zusage von Microsoft selbst. Sollte irgendeine Regierung anordnen, den Cloud-Betrieb in Europa auszusetzen, werde Microsoft „promptly and vigorously contest such a measure using all legal avenues available, including by pursuing litigation in court“, also sofort und mit allen rechtlichen Mitteln dagegen vorgehen, bis vor Gericht. Im April 2025 kündigte Microsoft an, diese Zusage in alle Verträge mit europäischen Regierungen und der EU-Kommission aufzunehmen. Man verspricht nicht, sich gegen etwas zu wehren, das man für ausgeschlossen hält.
Abschalten muss nicht ganz abschalten heißen. Häufiger sind leise Formen: Eine Funktion kommt in Europa später oder gar nicht, ein Modell wird ausgetauscht, ein Preis steigt. Apple etwa hält Funktionen in der EU zurück und begründet das mit dem Digital Markets Act. Wer einen Prozess fest an ein bestimmtes Modell bindet, trägt jedes dieser Risiken mit.
Was versprechen Microsoft und Amazon?
Europäische Clouds mit europäischem Personal. Amazon betreibt seit dem 15. Januar 2026 die AWS European Sovereign Cloud mit einer ersten Region in Brandenburg und will dort mehr als 7,8 Milliarden Euro investieren. Microsoft hat im Juni 2025 eigene Angebote für souveräne Clouds vorgestellt und im April 2026 Bilanz gezogen; die Zusage, gegen Abschaltanordnungen zu klagen, steht dort erneut.
Solche Angebote lösen viel: Die Daten liegen in der EU, Betrieb und Zugriff sind auf europäisches Personal beschränkt, die Technik soll Zugriffe von außen verhindern. Was sie nicht lösen, ist die Rechtsfrage. Gehört der Betreiber zu einem US-Konzern, bleibt offen, ob ein US-Gericht die Daten als von der Muttergesellschaft kontrolliert ansieht. Geklärt ist das nicht.
Unsere Einschätzung: Für die meisten Daten ist eine europäische Region eines großen Anbieters ein guter Kompromiss. Für Kernprozesse, die bei einem Ausfall stillstehen, reicht ein Versprechen nicht. Dort zählt, ob Sie in kurzer Zeit auf ein anderes Modell wechseln können.
- möglich
- eingeschränkt oder ungeklärt
- liegt bei Ihnen
| Herausgabe nach CLOUD Act | Sperre durch Sanktion | Updates und Preise | |
|---|---|---|---|
| US-Dienst, Standard | möglich | möglich | bestimmt der Anbieter |
| US-Dienst mit EU-Datengrenze | möglich, trotz EU | möglich | bestimmt der Anbieter |
| Souveräne Cloud eines US-Konzerns | ungeklärt | Anbieter will klagen | bestimmt der Anbieter |
| Europäischer Anbieter | nur bei US-Präsenz | nicht unmittelbar | bestimmt der Anbieter |
| Offenes Modell, eigener Betrieb | nein | nein | bestimmen Sie |
Quelle: Einschätzung von ADA Impact, keine Rechtsberatung. Grundlage: 18 U.S.C. § 2713, Executive Order 14203, Angaben von Microsoft und Amazon.ADA Impact
Gibt es europäische und offene Modelle, die genügen?
Ja, und der Abstand wird kleiner. Mistral aus Paris hat am 16. März 2026 Mistral Small 4 unter der freien Lizenz Apache 2.0 veröffentlicht und am 6. Oktober 2026 Mistral Large 4 als Vorschau vorgestellt, ein Modell mit rund einer Billion Parametern, dessen Gewichte Ende Oktober folgen sollen. Selbst OpenAI hat im August 2025 mit gpt-oss Modelle unter Apache 2.0 herausgegeben.
Entscheidend ist der Unterschied zwischen einem Dienst und einem Open-Weight-Modell. Einen Dienst ruft man beim Anbieter ab, und der Anbieter kann ihn ändern oder sperren. Ein offenes Modell läuft auf Servern Ihrer Wahl, in einer europäischen Cloud oder im eigenen Rechenzentrum. Aus der Ferne abschalten kann es niemand; was Sie damit tun dürfen, regelt die Lizenz.
Der Markt ordnet sich dabei neu. Aleph Alpha aus Heidelberg, lange als deutsche Antwort gehandelt, hat im April 2026 den Zusammenschluss mit dem kanadischen Anbieter Cohere angekündigt; die Schwarz-Gruppe gibt 500 Millionen Euro dazu. Wer auf einen einzelnen europäischen Anbieter setzt, tauscht eine Abhängigkeit gegen eine andere, nur mit kürzerem Weg nach Brüssel.
Unsere Einschätzung: Für Aufgaben wie Rechnungen prüfen, Bestellungen erfassen oder Anfragen beantworten genügen offene Modelle heute oft. Bei schwierigen Analysen liegen die großen US-Modelle meist noch vorn. Die Frage lautet deshalb selten entweder oder, sondern: Welches Modell übernimmt, wenn das erste wegfällt?
Was tut die Politik?
Viel, aber nicht schnell genug für Ihr nächstes Projekt. Deutschland und Frankreich haben am 18. November 2025 in Berlin einen Gipfel zur digitalen Souveränität Europas ausgerichtet, mit mehr als 900 Teilnehmenden. Die EU-Kommission hat am 3. Juni 2026 den Cloud and AI Development Act vorgeschlagen, der das europäische Cloud- und AI-Angebot stärken soll. Er ist ein Vorschlag, noch kein Gesetz.
Einzelne Verwaltungen handeln schon. Schleswig-Holstein hat im Oktober 2025 das Mailsystem der gesamten Landesverwaltung auf Open Source umgestellt. Das Bundesministerium für Digitales arbeitet am Deutschland-Stack, einer gemeinsamen technischen Grundlage für die Verwaltung.
Wie baut man einen Ausweg ein, ohne alles doppelt zu bezahlen?
Mit Architektur, nicht mit Verzicht. Fünf Schritte genügen für die meisten Organisationen:
- Abhängigkeiten aufschreiben. Welcher Prozess hängt an welchem Anbieter, und was passiert, wenn er eine Woche ausfällt? Copilot für Briefe ist kein Kernprozess, die automatische Rechnungsprüfung womöglich schon.
- Den Modellaufruf an einer Stelle bündeln. In unseren Projekten liegt die Anbindung an das Sprachmodell hinter einer einzigen Schnittstelle. Ein Wechsel ist dann eine Einstellung, kein Umbau.
- Ein Ersatzmodell auswählen und testen. Etwa ein offenes Modell in einer europäischen Cloud. Prüfen Sie es an echten Fällen und notieren Sie, was es schlechter kann.
- Den Wechsel proben. Einmal im Jahr, wie eine Brandschutzübung: ein Arbeitstag mit dem Ersatzmodell.
- Verträge prüfen. Können Sie Ihre Daten jederzeit exportieren? Wo werden sie verarbeitet? Wie lang ist die Kündigungsfrist?
So gehen wir auch in unseren Projekten vor, von den Regeln mit Ihrer IT bis zum System im Betrieb. Mehr dazu unter Dürfen und Machen.
Quellen
- 18 U.S.C. § 2713 (CLOUD Act), Legal Information Institute, Cornell Law School
- AWS European Sovereign Cloud: Frequently Asked Questions, Abschnitt CLOUD Act (abgerufen 9. Oktober 2026)
- Sénat: Commission d’enquête sur la commande publique, Audition de Microsoft France, Compte rendu vom 10. Juni 2025
- Executive Order 14203 vom 6. Februar 2025: Imposing Sanctions on the International Criminal Court, Federal Register
- US-Finanzministerium, OFAC: International Criminal Court-related Designations vom 18. August 2026
- Microsoft: Microsoft announces new European digital commitments, 30. April 2025
- Microsoft: Announcing comprehensive sovereign solutions empowering European organizations, 16. Juni 2025
- Microsoft: One year on: Progress on our European digital commitments, 29. April 2026
- Amazon: AWS Launches AWS European Sovereign Cloud and Announces Expansion Across Europe, 15. Januar 2026
- Apple: The Digital Markets Act’s impacts on EU users, September 2025
- Mistral AI: Introducing Mistral Small 4, 16. März 2026
- Mistral AI: Introducing Mistral Large 4, 6. Oktober 2026
- OpenAI: Introducing gpt-oss, August 2025
- Aleph Alpha: Cohere and Aleph Alpha to Form Global AI Powerhouse, 24. April 2026
- Élysée: Summit on European Digital Sovereignty Delivers Landmark Commitments, 18. November 2025
- EU-Kommission: Proposal for a Cloud and AI Development Act, COM(2026) 502 vom 3. Juni 2026
- Land Schleswig-Holstein: Mailsystem der Landesverwaltung komplett auf Open Source umgestellt, 6. Oktober 2025
- Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung: Deutschland-Stack (abgerufen 9. Oktober 2026)
Stand 9.10.2026. Dieser Text ersetzt keine rechtliche Prüfung im Einzelfall.




